Fahrausweis für Baumaschinen wie Bagger Radlader Dumper Walze usw.

Fahrausweise für BaumaschinenFahrausweis für Erdbaumaschinen Bagger Baggerschein Radlader blanko Radladerschein Baumaschinenschein

Blanko Bedienerausweis, Führerschein für Baumaschinen wie Mobilbagger Kettenbagger Radlader Walzen Raupen Muldenkipper usw.

(Für alle Baumaschinenarten verwendbar, nicht nur für die Erdbaumaschinen wie bei anderen Anbietern)

DIN EN 474 Erdbau DIN EN 500 Straßenbau DIN EN ISO 6165 Baumaschinen allg. Anforderungen

Er ist auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Baggerschein, Radladerschein, Laderschein, Radladerführerschein,
Baumaschinenschein, Baggerführerschein, Baugeräteschein usw. für Ausbildungszwecke nach DGUV-G 301-005 usw. bekannt.

Die Farbe des Ausweises ist gelb - Ein Sonderdruck in weiß ist ab 1000 Stück mit Logo möglich.

alte Ausgabe gem. BGR 500 Kapitel 2.12 GUV-R 500 BGV C22 TRBS 2111 Teil 4 Kombinationsmaschinen usw.

Deutsche und internationale Vorgaben sind u.a.

Befähigungsnachweis Fahrerausweis Führerschein für Erd- und Straßenbaumaschinen
Deutsche Vorgabe Erd- und Straßenbaumaschinen nach der EN 474 und der EN 500 sowie der DIN EN ISO 6165 sind:
DGUV-V1 und DGUV-R 100-001 DGUV Grundsatz 301-005 DGUV Vorschrift 38 & 70 alte GBG 5 der SVLFG DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 & Regel 101-003 DGUV Information 201-029 usw. -

Sowie der EU Richtlinie 95/63/EEC und der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EW usw.

ISO gibt es noch nicht dazu evtl. ab 20/22 sagt die EU Fachgruppe - bisher nocht nichts da -

Der Führerschein bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen. Im Format zusammengefaltet ist er etwa so groß wie der alte Deutsche Personalausweis.

Dieser Befähigungsnachweis enthält Möglichkeit zur Eintragung von:

  • Ausweis- bzw. Lehrgangsnummer
  • Persönliche Daten des Inhabers mit Lichtbild
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung mind. gem. der G25
  • Allgemeine Ausbildung gem. Stufe I
  • Zusatzausbildung gem. Stufe II
  • Betriebliche Ausbildung gem. Stufe III
  • Fahrauftrag bzw. Beauftragungen
  • Jährlicher Sicherheitsinteressen bzw. die Scheinverlängerung nach max. 3 Jahren gem. EQR TRBS usw..

Beschreibung:

  • Unempfindliches NB Spezialpapier
  • Ausfüllbar mit Kugelschreiber oder per Laserdrucker als Formularvorlage
  • faltbar von hinten nach vorne auf Personalausweisgröße
  • Format ca. 10,6 cm hoch mit Faltmarkierung

Der Ausweis bestätigt die Ausbildung bzw. Schulung im Bereich der Erdbaumaschinen wie Bagger, Lader, Walzen, Scaper, usw. gem. Allgemeine Ausbildung Stufe I für z. B. Mobilbagger, sowie die Zusatzausbildung gem. der Stufe II für z. B. Radlader und andere Erdbaumaschinen wie Kettenbagger, Frontlader, Teleskoplader, Seilbagger, Rohrverleger, Grabenfräse, Muldenfahrzeuge, Walzen, Dumper, Dozer und andere spezielle Gerätearten. In dem Bereich "Betriebliche Ausbildung gem. der Stufe III" muss die schriftliche Beauftragung vom Unternehmer bzw. dem Sicherheitsbeauftragten eingetragen werden.

Für mobile und kraftbetriebene Arbeitsgeräte wie Flurförderfahrzeuge oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Führerstand, sowie fahrende Pflegegeräte wie Aufsitzmäher- Kehrmaschine- Bohnermaschine mit Sitz od. Standplatz, mobile kraftbetriebene Krane mit Kabinensteuerung Flurbedienung oder Funkbedienung und fahrbare Hubarbeitsbühnen, Steigerwagen mit Führerstand oder Funk usw. ist die schriftliche Beauftragung gem. den Berufgenossenschaftlichen Richtlinien (BGR / DGUV-R) vorgeschrieben.

Die Beauftragung zum Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufgenossenschaften Grundsätzen (BGG / DGUV-G) nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.

4 x 4 Merkregeln für den Baumaschinenführer Erdbaumaschinen Baumaschinen als PDF

Vorgaben seit Mai 2014 sind u. a.:

  • ArbSchG
  • BetrSichV
  • DGUV Vorschrift 1 bisher BGV A1
  • DGUV Regel 100-500 bisher BGR 500 Kapitel 2.12 alte BGR 262 und alte VBG 40 Erdbaumaschinen BGV C11
  • DGUV Vorschrift 29 Steinbrüche, Gräbereien und Halden
  • GUV-V C22 BGV C22 alte VBG 37 DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BGV D 33 DGUV Vorschrift 77 Arbeiten in Bereich von Gleisen
  • BGI 872 DGUV Information 201-029 Arbeitskorb am Bagger Radlader
  • BGR 117 Teil 1 DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos, enge Räume usw.

Neues Schulungs-PowerPoints für die Ausbildung der Geräteführer gibt es ab 250,- €
nur mit aktiven PowerPoint nach den neusten Vorgaben der BG UK des Landes der DGUV usw. oder mit Lernvideos u. a. Filme, 20zig Fachausweise plus Pflicht Zertifikate, Fragebögen, Wissenstest, Sicherheitshefte Aushänge, Betriebanweisungen, ... für nur noch 450,- € Endpreis
(Verkauf aber nur an geschulte Ausbilder)

Unsere Schulungsunterlagen kommen vom Praktiker für die neuen Praktiker und nicht vom Theoretiker Fahrlehrer oder Anwalt ganz ohne eigene Praxis zum Gerät.

Kontakt bzw. Anfrage zur Bestellung hier klicken:

Falls Sie keinen Nachweis als Zertifizierter Ausbilder haben, verkaufen wir nichts an Sie bzw. besuchen Sie erst die Pflicht Schulung/en für jeden Ausbilder z.B. hier

2,50 € pro Stück, ab einer Bestellmenge von mindestens 50 Befähigungsnachweis für Baumaschinen

Ausweis für Baumaschinen Erdbaumaschinen und Straßenbaumaschinen wie Bagger Radlader Dumper Muldenkipper Walze usw.

Blanko Bedienerausweis, Führerschein für Baumaschinen wie Mobilbagger Kettenbagger Radlader Walzen Raupen Muldenkipper usw.

(Für alle Baumaschinenarten verwendbar, nicht nur für die Erdbaumaschinen wie bei anderen Anbietern)

DIN EN 474 Erdbau DIN EN 500 Straßenbau DIN EN ISO 6165 Baumaschinen allg. Anforderungen

Er ist auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Baggerschein, Radladerschein, Laderschein, Radladerführerschein, Baumaschinenschein, Baggerführerschein, Baugeräteschein usw. für Ausbildungszwecke nach DGUV-G 301-005 usw. bekannt.

Die Farbe des Ausweises ist gelb -

Deutsche und internationale Vorgaben sind u.a.
Befähigungsnachweis Fahrerausweis Führerschein für Erd- und Straßenbaumaschinen
Deutsche Vorgabe Erd- und Straßenbaumaschinen nach der EN 474 und der EN 500 sowie der DIN EN ISO 6165 sind: DGUV-V1 und DGUV-R 100-001 DGUV Grundsatz 301-005 DGUV Vorschrift 38 & 70 alte GBG 5 der SVLFG DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 & Regel 101-003 DGUV Information 201-029 usw. - Sowie der EU Richtlinie 95/63/EEC und der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EW usw.

Der Ausbildungsnachweis bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen.
Im Format ist er etwa so groß wie der Personalausweis, ca. 14,5 cm hoch und ca.10,5 cm breit.

Verkauf nur an Ausbilder - mit eigen Schulungsnachweis/Erlaubnis Nachweis darüber -

Extra Feld für die Pflicht Beauftragung gem. der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 Fahrauftrag Bedienungsberechtigung die Schriftliche Beauftragung von Personen gemäß der TRBS 1116 der TRBS 2111 u. a. DGUV Vorgaben Vorschriften Informationen Regeln und Grundsätzen dazu - bei gewerblicher Nutzung -

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