Fahrausweis für Flurförderzeuge Krane Baumaschinen Hubarbeitsbühnen und Teleskopmaschinen

Führerschein für Maschinenführer wie: Staplerführer Baggerführer Radladerfahrer Kranführer Arbeitsbühnenführer Teleskopmaschinenführer sowie Fachausweise für die Motorsägen- Freischneider Bediener - Ladungssicherungsnachweis gem. VDI 2700 a für Fahrer und Verlader usw.

Neuer Kombischein (seit 2018) als multi Befähigungsnachweis Fahrausweis Bediener Ausweis Nachweis Führerschein für die Geräteführer und mehr am Markt.

Neuer Fahrausweis Bediener Ausweis Nachweis Führerschein für die Geräteführer mit den aktuellen Deutschen Vorgaben der BG, UK des Landes, SVLFG und der DGUV drin, und keine ungültigen VDI für die DGUV drin wie z.B. ungültige VDI 2194 als Bedienerlaubnis für Krane oder Ausbildungsnachweis für Gabelstapler nach VDI 3632 und VDI 3313 usw.

Ausweis Farbe in Orange Größe Din Lang DL ist in Deutsch und Englisch gestaltet, als Befähigungsnachweis im Arbeitschutz Qualifications Lizenz Safety at Work (teilweise sogar Internationale Vorgaben drin, soweit es dazu welche gibt)

Mit Feld für Persönliche Daten des Inhabers:
Name Vorname wann und wo geboren und mit extra Feld für Nachweis der Arbeitsmedizinischen Untersuchung gemäß DGUV Grundsatz 350-001 Fahr- und Steuertätigkeiten G25, Höhentauglichkeit G41 usw.

Also nur noch ein Ausweis für die Schulungsnachweise als Bedienerlaubnis Schein für bis zu 8 vers. Schulungen.

Siehe unter Kombi- Multischein Links im Menü

Neuer Führerschein am Markt seit 2010: Für die Teleskopmaschinenführer wurde auf Kundenwunsch ein neuer Ausweis entwickelt, der die Einstufung als Kran oder Flurförderzeug berücksichtigt und der Umgang als Hebezeug mit Winde bzw. als Hubarbeitsbühne mit Arbeitskorb oder Funkfernbedienung plus Einsatz im Straßenverkehr, Arbeitskorb am Lader, Hebezeugeinsatz, Motorsägeneinsatz usw. eingetragen werden kann. (Wurde duch ganz neuen ersetzt, seit April 2016 eigener Pflicht Schulungs- Grundsatz 308-009 dazu gültig.

Dieser Fahrausweis ist auch als Sonderdruck mit Firmenlogo erhältlich (Mindestbestellmenge 500 Stück; Lieferzeit ca. 14 Tage).

Für mobile und kraftbetriebene Arbeitsgeräte ist eine schriftliche Beauftragung gem. den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (BGR) vorgeschrieben. Zu diesen Arbeitsgeräten gehören: Arbeitsgeräte: Flurförderzeuge oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Führerstand, sowie fahrende Pflegegeräte wie Aufsitzmäher- Kehrmaschine- Bohnermaschine mit Sitz od. Standplatz, mobile kraftbetriebene Krane mit Kabinensteuerung Flurbedienung oder Funkbedienung und fahrbare Hubarbeitsbühnen, Steigerwagen mit Führerstand oder Funk usw.

Die Beauftragung zum: Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufgenossenschaften Grundsätzen (BGG) nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.

Weitere Ergänzungsblätter für z. B. Beauftragungen, bzw. Protokollbücher für Sicherheitsunterweisung usw. sind gegen Aufpreis erhältlich. Desweiteren sind bei uns Zertifikate oder Urkunden für die vorgeschriebene Ausbildung der Geräteführer erhältlich für: Gabelstapler Bagger Radlader Hebebühnen Krane Motorsägenscheine Ausbildungsnachweis für die Ladungssicherung Anschlägerscheine Sicherheitspässe usw. Bei Interesse Fragen Sie uns einfach. KONTAKT

Laut OHSAS ist EU-weit bei allen Arbeitsschutzbehörden jeder Schulungsnachweis oder Fachausweis nur mit Zertifikat gültig.
(Leider machen dies viele Ausbilder falsch. In den Grundsätzen zur Schulung ist aber vorgeschrieben, dass der Fachausweis nur zusammen mit dem Zertifikat (mit Angabe der Lehrgangsdauer) seine Gültigkeit erhält und nicht der Ausweis alleine gültig ist.)

Fahrausweise und Zertifikate

Unempfindliches Spezialpapier. Farben siehe Abbildung der Ausweise.
Format ca. 7,5 x 10,5 cm.
Mindestabnahmemenge 50 Stück.

Die Ausweise sind einfach auszufüllen mit kostenloser PDF-Formular-Vorlage am Laserdrucker, oder per Hand mit dem Kugelschreiber.

*"Steigerwagen"
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Begriff Steiger ein für Ruthmann-Produkte Hubarbeitsbühnen geschützter Markenname ist, der nicht für Fremdgeräte benutzt werden darf.

Fahrausweise und Schulungsnachweise

Bilder, Texte, Zertifikate, Prüfbücher, Fragebögen, Befähigungsnachweise, usw. unterliegen dem geistigen Eigentum/Copyright von O.-V. Drewer.
Bei nicht Beachtung erfolgt eine Abmahnung durch unser Anwaltsbüro.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Neue Vorschriften bzw. Überarbeitung des Regelwerkes der BG`s UK des Landes usw.
(Leider ist die Gestaltung der neuen Nummern von der DGUV / GDA nicht sehr anwenderfreundlich.) Zur Transferliste als PDF der neuen Systematik geht es hier

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0

Die Inhalte sind meistens gleich, teilweise die neuen EU Normen schon drin, aber nochnicht überall.

Neu gedruckte Ausweise werden ständig angepasst.

Hinweis:
VDI-Richtlinie 3313 Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderzeuge und VDI-Richtlinie 3632 Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern zurückgezogen.
Wie die VDI 2194 Richtlinie Auswahl und Ausbildung von Kranführern diese VDI`s werden seit 2009 / 2010 nicht mehr in den Grundsätzen der BG heute DGUV als alternative genannt.
Ausbildung und Schulung nach den DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 und Grundsatz 309-003 bisher 921, zudem ist der VDI 2194a Kranführerausweis und Fragebogen
VDI 2194 Blatt 2 Inhaltlich falsch, da dort z.B. alte BG Vorgaben drin sind, die seit Mai 2014 alle neu gemacht worden sind (Ausgabe von 2018 liegt vor bei mir).

- Verkauf nur an nachweislich geschulte und weitergebildete Ausbilder -

Fahrausweis für Teleskopstapler starr drehbar Arbeitsbühne DGUV-G 308-009

Fahrausweis für TeleskopmaschinenFührerschein, Fahrausweis, Fachausweis, Befähigungsnachweis, Bedienerausweis, Bedienernachweis für den sicheren Umgang mit Teleskop-Maschinen, Teleskop-Maschine, Teleskopmaschinen wie Merlo, Roto, JCB, Manitou, MTR, Sennebogen, Sambrom, Liebherr, Dieci usw.

Es gibt viele Begriffe für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Teleskopier- Funktion des Armes. Die Gebräuchlichsten sind Teleskoplader oder kurz Telelader, Teleskopstapler, Telehandler, Teleporter, Teleskopmaschine, Telescopic Handlers usw.

Laut Maschinenverordnung EN 1459 ist es ein Teleskoparmstapler wenn er bis 5 Grad schwenkbar ist und ein Teleskopkran wenn er mehr als 5 Grad drehbar ist.

Achtung der MaxTruck 2T fällt nicht unter der DGUV-G 308-009 für EN 1459 Geräte, sondern unter der Industriestapler Vorgabe DGUV-G 308-001 für EN ISO 3691 Geräte wie auch von JCB der Teletruck TLT, der Takraf Teleskopstapler usw., und zusätzlich unter Hubarbeitsbühne Vorgaben nach dem DGUV-G 308-008 wie der Boomlader von Jürgen Meis aus Reken auch, da aber erst nach der Ausbildung für Gelände Teleskopstapler EN 1459 nach dem Grundsatz 308-009 plus Arbeitsbühnennachweis nach EN 280 Gruppe B Grundsatz 308-008 usw. wie der Hermann Paus Telelader schwenkbar Radlader und Bühne.

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Fahrausweis für Krane und andere Hebezeuge DGUV-G 309-003

Fahrausweis für Krane und andere HebefahrzeugeFahrausweis für Krane und andere Hebezeuge Mobilkranschein Ladekranschein Kranausweis Kranschein Kranführerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für Krane und andere Hebezeuge wie Ladekran, Baukran, Mobilkran, Hallenkran, Industriekran, Schwenkarmkran, Autokran usw.

(Für alle Kranarten verwendbar plus für die Anschlägerschulung nach BGI 556 neu DGUV-I 209-013 und der DGUV Regel 109-017 usw.

DIN EN 12999 13000 EN 13001 usw. Krannormen / alte DIN 15001/2

Er ist auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Kranschein, Autokranschein, Kranführerschein, Ladekranschein, Baukranschein, Containerkranschein, Hallenkranschein usw. für Ausbildungszwecke bekannt.

Die Farbe des Ausweises ist grau. Ein Sonderdruck in weiß ist ab 1000 Stück mit Logo möglich.

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Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen Hubsteiger usw. Arbeitsbühnen DGUV-G 308-008

Fahrausweis für Hebe- und HubarbeitsbühnenFahrausweis für Hebebühne Hubarbeitsbühne, Arbeitsbühne, Steiger, Arbeitsbühnenführerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für mobile Hebebühnen Hubarbeitsbühnen Steigerwagen* Steigerbühnen usw.

*"Steigerwagen" Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Begriff Steiger ein für Ruthmann-Produkte Hubarbeitsbühnen geschützter Markenname ist, der nicht für Fremdgeräte benutzt werden darf.

Für alle HAB FHAB Bühnenarten verwendbar nach der DIN EN 280 und ISO 16368 ISO 18878 ISO 18893 -

Er ist auch als Fachausweis Bedienerausweis für Arbeitsbühnen Hubschein, IPAF IPAL PAL Card, PlattformCard System Card, Steigerschein, Bühnenschein, Arbeitsbühnenführerschein, usw. für Ausbildungszwecke bekannt. In Deutschland erst seit April 2010 Pflicht Schulung dazu.

mewp = mobile elevating work platform, das ist die internationale Abkürzung für Hubarbeitsbühnen Operating authorization for lifting platforms and aerial working platforms BSi-ISO 18878 seit 2004

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Fahrausweis für Flurförderzeuge wie Gabelstapler Mitgänger usw. DGUV-G 308-001

Fahrausweis FlurförderzeugeFahrausweis für Flurförderzeuge, Gabelstapler, Stapler, Schubmaststapler, Staplerschein, Gabelstaplerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für Gabelstapler wie Frontstapler, Schubmaststapler, Seitenstapler, Portalhubwagen usw.

(Für alle Staplerarten verwendbar Stand und Sitzplatz und auch für die HRG Hochregalstapler usw.)

Nicht für die Telestapler geländegängig nach dem DGUV Grundsatz 308-009 für die EN 1459 Geräte

Er ist auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Staplerschein, Gabelstaplerführerschein, Flurförderschein, usw. für Ausbildungszwecke bekannt
für alle Bauarten nach der Norm DIN EN ISO 3691 usw.

Nicht für DIN EN 1459 Teil 1 2 3 4 5 da gilt der DGUV Grundsatz 308-009 und DGUV Information 208-059

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Fahrausweis für Baumaschinen wie Bagger Radlader Dumper Walze usw.

Fahrausweise für BaumaschinenFahrausweis für Erdbaumaschinen Bagger Baggerschein Radlader blanko Radladerschein Baumaschinenschein

Blanko Bedienerausweis, Führerschein für Baumaschinen wie Mobilbagger Kettenbagger Radlader Walzen Raupen Muldenkipper usw.

(Für alle Baumaschinenarten verwendbar, nicht nur für die Erdbaumaschinen wie bei anderen Anbietern)

DIN EN 474 Erdbau DIN EN 500 Straßenbau DIN EN ISO 6165 Baumaschinen allg. Anforderungen

Er ist auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Baggerschein, Radladerschein, Laderschein, Radladerführerschein,
Baumaschinenschein, Baggerführerschein, Baugeräteschein usw. für Ausbildungszwecke nach DGUV-G 301-005 usw. bekannt.

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Wir liefern nur für gewerblich und behördlichen Bedarf, d. h. ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen.

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