Kombi- Multiausweis 8-fach Lehrgänge in einem Ausweis

Neuer Kombischein als Befähigungsnachweis Fahrausweis Bediener Ausweis Nachweis Führerschein für die Geräteführer und mehr am Markt.

- Europa weit geschützt worden - Farbe Orange -

Neuer multi Fahrausweis Bediener Ausweis Nachweis Führerschein für die Geräteführer mit den aktuellen Deutschen Vorgaben der BG, UK des Landes, SVLFG und der DGUV drin, und keine ungültigen VDI für die DGUV drin wie z.B. ungültige VDI 2194 als Bedienerlaubnis für Krane oder Ausbildungsnachweis für Gabelstapler nach VDI 3632 und VDI 3313 usw.

Ausweis Farbe in Orange Größe Din Lang DL ist in Deutsch und Englisch gestaltet, als Befähigungsnachweis im Arbeitschutz Qualifications Lizenz Safety at Work (teilweise sogar Internationale Vorgaben drin, soweit es dazu welche gibt)

Mit Feld für Persönliche Daten des Inhabers:
Name Vorname wann und wo geboren und mit extra Feld für Nachweis der Arbeitsmedizinischen Untersuchung gemäß DGUV Grundsatz 350-001 Fahr- und Steuertätigkeiten G25, Höhentauglichkeit G41 usw.

Nur noch ein Ausweis 8+2 extras für die Schulungsnachweise als Bedienerlaubnis Schein für bis zu 10 Sachen wie:

Erdbaumaschinen EBM nach EN 474 wie: DGUV-G 301-005 für Bagger und Lader, Scraper oder Dumper Bediener nach der DGUV-R 100-500 Kap. 2.12 bisher BGR 500 Kap. 2.12 (alte VBG 40 & BGR 262) und LSV GBG 5 der SVLFG, und für Straßenbaumaschinen SBM nach EN 500 wie: Walzen und Straßenfertiger, nach der DGUV Regel 101-003 - Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen alte BGR 118 usw.

Flurförderzeuge FFZ nach EN ISO 3691 sprich Industrie Stapler mit Stand und Sitzplatz wie: Schlepper Kommissionierer Frontstapler Schubmaststapler Containergabelstapler nach dem DGUV-Grundsatz 308-001 alte BGG 925 und Vorschrift 68 alte BGV D27, DGUV-I 208-004 alte BGI 545, DGUV-I 208-009 alte BGI 603, BGHW Merkblatt 4 usw. International nach der 29 CFR 1910.178 für Forklift Truck License Training usw.

Hubarbeitsbühnen HAB oder auch FHAB nach EN 280 (Aerial Work Platforms or mewp) nach der DGUV-G 308-008 alte BGG 966 und DGUV-I 208-019 alte BGI 720 DGUV-V 70 alte BGV D29, für Arbeitsbühnen nach der EN 280 Gruppe A & B Typen 1a 1b 2 3a 3b Beispiele: Typ 1a z. B. Personenlift mit Abstützung Typ 1b z. B. alle Anhängerarbeitsbühnen und alle Lkw-Arbeitsbühnen Typ 3a z. B. Stempelmastbühnen, Scherenbühnen Typ 3b z. B. alle selbstfahrenden Gelenkbühnen, Gelenkteleskopbühnen und Teleskopbühnen International nach der BSi-ISO 18878-2004 usw.

Krane und Anschläger div. Normen: (Cranes and Slingers) nach der DGUV-G 309-003 alte BGG 921 und DGUV-I 209-013 alte BGI 556, neue Regel 109-017 bisher DGUV-R 100-500 Kapitel 2.8 alte BGR 258 & BGR 500 Kapitel 2.8, DGUV Vorschrift 52 bisher BGV D6, Industriekrane wie Brücken u. Portalkrane nach der DGUV Information 209-012 bisher BGI 555, Anschlagmittel, Ketten- Seile- Bänder nach DGUV Information 209-013 bisher BGI 556,  nur für Ladekrane die DGUV Information 214-002 bisher BGI 610, Tabellen für die Belastung DGUV-I 209-021 bisher BGI 622,  Auto- und Raupenkrane DGUV-I 214-005 bisher BGI 672, Krankontrollbuch Grundsatz 309-009 alte BGG 961 International nach ISO OSHA 9926-1:1990-12 Cranes training of drivers part 1: general, der EU BS ISO 15513:2000 Krane Kompetenzanforderungen für Kranführer, Anschlagmittel, Signalgeber und Gutachter als UVV-Prüfer usw.

Ladungssicherung (LaSi): Load Securing nach der DGUV Vorschrift 70 bisher BGV D 29, DGUV Information 214-003 bisher BGI 649 und BIA Nr. 10454 sowie  nach der VDI 2700 a ff DIN EN 12642 DIN 75410 usw.

Motorsägen Module: (Chainsaw) A B C D nach der DGUV-Regel 114-018 alte BGR 2114, DGUV-Info 214-057 alte BGI 8624, DGUV-I 214-059 alte GUV-I 8624, VSG 1.1, VSG 4.2, VSG 4.3, AS I und AS II Baum 1 / 2 usw.

PSAgA Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Arbeitskorb manuell FEM 4.006 oder PAM Personenaufnahmemittel nach der ASR A2.1, TRBS 2121 Gefährdungen von Personen durch Absturz diverse Teile, DGUV-Info 209-075 bisher BGI / GUV-I 577, DGUV-Regel 101-005 bisher BGR / GUV-R 159 usw.

Teleskopstapler geländegängig nach der EN 1459 (Telehandlers Terrain), Vorschrift 68 und 70, DGUV Grundsatz 308-009, für Stufe 1 starr Geräte mit Zinke, Schaufel usw. Stufe 2a Kranbetrieb mit Winde Vorschrift 54 und 55, Stufe 2b Arbeitskorb Mann Korb Bühnenbetrieb nach der TRBS 2121 Teil 4 und / oder nach EN 280 usw. International nach z.B. der EU Kombinationsmaschinenrichtlinie Einstufung als Stapler, Kran oder Bühne

plus ein extra Feld für die Schriftliche Pflicht Beauftragung zum Führen und Bedienen durch den Unternehmer bzw. Sicherheitsbeauftragten in der Firma wo man gerade Arbeitet also Angestellt ist gem. Schriftliche Beauftragung von Personen TRBS 2111, Teil 4, Punkt 2.2.4 Regel 100-001 Vorschrift 1 usw.

Dies muss dann der Unternehmer bzw. der Beauftragte dazu dann nur noch,
Ausfüllen, Stempeln, und Unterschreiben, so dass Sie in der Firma diese Sachen nutzen dürfen.

plus für die Regelmäßige Pflicht Weiterbildung auch ein extra Feld zum Eintragen dazu
nach dem ArbSchG §§ 12 und 15, der BetrSichV §§ 3 und 9 neue ArbmittV der DGUV-V1 §§ 4 und 15 bisher BGV A1 und der TRBS 2111 Teil 4 sowie der DGUV-Regel 100-001 usw.

europäischer und teiweise internationaler gültiger Flurförderschein Staplerschein Baggerschein Radladerschein Kranschein Anschläger Motorsägen PSAgA Nachweis Hubarbeitsbühnen Führerschein

Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber zum EU-Wirtschaftsraum und muss normalerweise solche und andere Richtlinien umsetzten. Anmerkung: Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz, bilden die Europäische Freihandelszone EFTA - und verpflichten sich zur EWR-Weit geltender Freizügigkeit für Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen. Unsere Schulungsdienstleistung ist gem. div. DIN EN EU ISO OHAS OHSAS OHASA 18001 neue ISO 45001 usw. Vorgaben Zertifiziert. Zudem haben wir eine Europäische Personenzertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 als zertifizierter Schulungs Sachverständiger VET (Providers Access Recognized Verification Services Training Certificate),und wir sind nicht nur hier in Deutschland Staatlich Anerkannt (ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) seit 2008 schon sondern haben unsere Lehrgänge bzw. Kurse zusätzlich durch die div. DGUV, BG, UK des Landes Fachbereiche als SmS (Sicher mit System) und AMS (Arbeitsschutz Management System) Zertifizierter Kurs seit 2010 abnehmen lassen. Zudem Warnen wir seit Jahren vor 3-4 Std. Schulungen bzw. 1 Tageskurse bei Gabelstaplern, Autokrane, Dachdeckerkrane oder Turmdrehkrane Baggerkurse Teleskopstapler usw. die ja alle viel zu kurz sind nach den Deutschen Vorgaben bzw. allg. Schulungs- Grundsätzen dazu, aber mangels gescheiter Kontrolle der Aufsichtsämter wie Amt für Arbeitsschutz bzw. auch keine/schlechte Kenntnisse der Aussichtspersonen zu den Thema und des schlechten allgemeinen deutschen Arbeitsschutz (meistens im Vorbeilaufen) was leider ehr die Regel als die Ausnahme ist. Siehe auch den Internet Bericht - Kontrolleure drücken die Augen zu - oder Einflussnahme durch div. Verbände/Firmen wie z.B.: VDBUM, Deula, TÜV, GTÜ, Dekra oder IPAF auf die Unfallkassen und andere Institute dazu. Also viel heiße Luft hier, leider auch von den Fachbereichen der Berufsgenossenschaften wie ja auch unsere Erfahrung zeigte zum Thema  AFFZ Ausbilder Personenzertifizierungsprogramm "Ausbilder/-innen von Fahrer/-innen von Flurförderzeugen" (AFFZ) sichert eine Ausbildung auf hohem Qualitätsniveau - haha - das war ober heiße Luft - ein Prüfer der alte Vorgaben drauf hatte auf seine Homepage und der andere sprach von demnächst DGUV sowieso und schulte selber die Staplerfahrer an nur 1 Tag statt mind. über 2 und länger. Was hat da der Spruch auf hohem Qualitätsniveau nur zu bedeuten ???

Dieser Kombischein ist auch als Sonderdruck mit Firmenlogo erhältlich (Mindestbestellmenge 500 Stück; Lieferzeit ca. 14 Tage).

Die Ausweise sind einfach auszufüllen mit kostenloser PDF-Formular-Vorlage am Laserdrucker, oder per Hand mit dem Kugelschreiber.

Unempfindliches Spezialpapier.
Farben siehe Abbildung der Ausweise
Format ca. 7,5 x 10,5 cm.
Mindestabnahmemenge 50 Stück

Das Pflicht Zertifikat dazu - einmalige Lizenzgebühr von 199,- sonst gilt der Ausweis nicht falls kein eigenes dazu.

- siehe auch hier dazu -

Bei Fragen, schreiben Sie uns einfach an. KONTAKT

*"Steigerwagen"
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Begriff Steiger ein für Ruthmann-Produkte Hubarbeitsbühnen geschützter Markenname ist, der nicht für Fremdgeräte benutzt werden darf.

Neue Vorschriften bzw. Überarbeitung des Regelwerkes der BG`s UK des Landes usw.
(Leider ist die Gestaltung der neuen Nummern von der DGUV / GDA nicht sehr anwenderfreundlich.) Zur Transferliste als PDF der neuen Systematik geht es hier

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0

Inhalte sind meistens gleich, tragen nur neue Bezeichnungen.

Hinweis:
VDI-Richtlinie 3313 Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderzeuge und VDI-Richtlinie 3632 Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern zurückgezogen. Wie die VDI 2194 Richtlinie Auswahl und Ausbildung von Kranführern diese VDI`s werden seit 2009 / 2010 nicht mehr in den Grundsätzen der BG heute DGUV als alternative genannt. Ausbildung und Schulung nach den DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 und Grundsatz 309-003 bisher 921, zudem ist der VDI 2194a Kranführerausweis und Fragebogen VDI 2194 Blatt 2 Inhaltlich falsch, da dort z.B. alte BG Vorgaben drin sind, die seit Mai 2014 alle neu gemacht worden sind (Ausgabe von 2018 liegt vor bei mir).

Neu gedruckte Ausweise (max. 1600 Stück je Sorte) werden bei uns im Hause ständig angepasst.

- Europaweit geschützt sind diese Maschinenführernachweise als Befähigungsnachweise in Deutsch Englisch -

5,00 € pro Stück, ab einer Bestellmenge von mindestens 50 Kombi- und Multiausweis 8-fach Lehrgänge in einem Ausweis

Fachausweis für bis zu 10 Einträge in nur noch einen Schulungsnachweis -

Sehr Platz freundlich - passt in jedes Ausweis Portemonnaie rein -

Für Stapler Bagger Arbeitsbühnen Radlader Teleskopstapler Motorsägen PSAgA LaSi Krane Anschläger usw. Schulungen zu verwenden -

Farbe: Orange -

Der Ausbildungsnachweis bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen.
Im Format ist er etwa so groß wie der Personalausweis, ca. 14,5 cm hoch und ca.10,5 cm breit.

Verkauf nur an Ausbilder - mit eigen Schulungsnachweis/Erlaubnis Nachweis darüber -

Extra Feld für die Pflicht Beauftragung gem. der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 Fahrauftrag Bedienungsberechtigung die Schriftliche Beauftragung von Personen gemäß der TRBS 1116 der TRBS 2111 u. a. DGUV Vorgaben Vorschriften Informationen Regeln und Grundsätzen dazu - bei gewerblicher Nutzung -

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