GBU Gefährdungsbeurteilung GefBU

Die Abkürzung GBU manchmal auch GefBU steht im deutschen Arbeitsrecht für die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist nach dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Ziel ist es, Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und präventive Schutzmaßnahmen festzulegen. Die wichtigsten Details dazu auf einen Blick: Gesetzliche Pflicht: Nach § 5 ArbSchG müssen Sie als Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen beurteilen und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermitteln. Physisch & Psychisch: Die GBU umfasst nicht nur klassische Unfall- und Gesundheitsrisiken (z. B. Ergonomie, Lärm, Maschinen), sondern nach dem Arbeitsschutzgesetz auch psychische Belastungen (GBU Psyche Mediziner darf dass nur). Der Prozess (in 7 Schritten): Arbeitsbereiche festlegen Gefährdungen ermitteln Risiken bewerten Schutzmaßnahmen ableiten Maßnahmen umsetzen Wirksamkeit prüfen Dokumentation aktualisieren Sie können sich dabei von externen Anbietern wie bei uns im Hause kostenlos für unsere Kunden oder mit digitalen Tools der zuständigen BG (falls Vorhanden) aber nicht z.B. dem Würth GBU-Manager (Inhaltlich nicht korrekt wie auch vom TÜV AMS App usw.) unterstützen lassen. Möchten Sie wissen, welche spezifischen Vorschriften für Ihre Branche gelten oder benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung der allgemeinen GBU oder der Sonderfall die GBU für psychische Belastungen, die nur ein Arbeitsmediziner machen darf? Dann melden Sie sich bei uns, mit Ihren Kundendaten natürlich.

- Kostenlose Hilfe 24/7 möglich - über die GDA - DGUV - SVLFG der Unfallkasse oder der BG -

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche) ist für alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtend, sobald mindestens ein Mitarbeiter (auch Teilzeit) beschäftigt ist. Die Pflicht zur Ermittlung und Dokumentation dieser Risiken ist in § 5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert. Ziel ist es nicht, die private Psyche der Beschäftigten zu durchleuchten, sondern belastende Faktoren in der Arbeitsorganisation objektiv zu erkennen und zu minimieren. Der standardisierte Ablauf in 7 Schritten Der Prozess folgt den offiziellen Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA): Vorbereitung: Festlegen von Arbeitsbereichen und gleichartigen Tätigkeitsgruppen. Ermittlung: Erfassen der Belastungsfaktoren mittels standardisierter Fragebögen, Beobachtungen oder moderierter Workshops. Beurteilung: Abgleichen der Ergebnisse, um kritische Gefährdungsrisiken im Betrieb zu identifizieren. Maßnahmenentwicklung: Erarbeiten von konkreten Lösungen (z. B. Optimierung von Arbeitszeiten, Reduktion von Monotonie). Maßnahmenumsetzung: Festlegen von Verantwortlichkeiten und Fristen zur Implementierung. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfen nach einem festgelegten Zeitraum, ob die Anpassungen die Belastung senken. Fortschreibung: Dokumentation des gesamten Prozesses und kontinuierliche Aktualisierung (wird alle 2 Jahre empfohlen). Relevante Belastungsfaktoren (GDA-Merkmalsbereiche) Arbeitsinhalt: Monotonie, hohe emotionale Inanspruchnahme oder mangelnder Handlungsspielraum. Arbeitsorganisation: Hoher Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, unklare Zuständigkeiten oder unzureichende Pausenregelungen. Soziale Beziehungen: Konflikte im Team, mangelnde soziale Unterstützung oder fehlende Anerkennung durch Führungskräfte. Arbeitsumgebung: Lärm, mangelhafte Beleuchtung, unergonomische Arbeitsplätze oder unzureichende Arbeitsmittel. Praktische Umsetzung & Methoden Schriftliche Mitarbeiterbefragung: Optimal für mittlere und große Betriebe ab ca. 20 Beschäftigten, um anonyme und statistisch valide Daten zu erheben. Analyse-Workshops / Situationsanalysen: Moderierte Runden mit Vertretern einer Arbeitsgruppe. Sehr gut geeignet für kleinere Teams, um direkt konkrete Maßnahmen abzuleiten. Beobachtungsinterviews: Experten begehen den Arbeitsplatz und befragen Beschäftigte während der Arbeit. Praktische Hinweise für Betriebe Einbindung der Akteure: Bilden Sie frühzeitig einen Steuerkreis aus Geschäftsführung, Personalabteilung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und – falls vorhanden – dem Betriebsrat (dieser hat ein volles Mitbestimmungsrecht). Dokumentationspflicht: Halten Sie alle Ergebnisse, Termine, Verantwortliche und Wirksamkeitsprüfungen schriftlich fest. Bei behördlichen Kontrollen oder Betriebsprüfungen durch die Unfallkassen müssen diese Unterlagen vorgelegt werden. Kostenstruktur: Online-Befragungstools für KMUs kosten je nach Anbieter meist zwischen 10 und 20 Euro pro Mitarbeiter. Zertifizierte Vorlagen und Handlungshilfen stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger wie die DGUV oder die BG oft kostenlos bereit, auch bei der Formulierung einer Betriebsvereinbarung für die GBU bzw. GefBU

Eine GBU Physisch (Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, um körperliche Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Sie bewertet Risiken durch Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltungen oder Vibrationen, um Muskel-Skelett-Erkrankungen und Berufskrankheiten vorzubeugen. Der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt typischerweise in diesen Schritten: Arbeitsplätze abgrenzen: Identifikation der zu prüfenden Tätigkeiten und Arbeitsbereiche. Belastungen ermitteln: Analyse der konkreten körperlichen Anforderungen (z.B. manuelle Lastenhandhabung, Zwangshaltungen).Gefährdung beurteilen: Einschätzung, ob die Belastung für die Mitarbeitenden gesundheitsgefährdend ist. Maßnahmen ableiten: Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen (z. B. ergonomische Büromöbel, Hebehilfen, optimierte Arbeitsabläufe). Wirksamkeit prüfen: Kontrolle, ob die getroffenen Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen. Dokumentation: Schriftliche Festhaltung der Ergebnisse und die kontinuierliche Aktualisierung (wird alle 2 Jahre empfohlen, nach der TRBS 1111 max. 3 Jahre) Hilfreiche Unterstützung und branchenspezifische Tools zur Durchführung finden Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit div. TRBS sogar drin, die häufig bei anderen fehlen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die BetrSichV und geben den Stand der Technik vor. Ein umfassendes Regelwerk, das alle relevanten TRBS - von Grundsätzen (z.B. TRBS 1111) bis hin zu spezifischen Prüfungen (z.B. TRBS 1201) oder Schulungen zur Pflicht Weiterbildung z.B. TRBS 1116 usw. enthält, ist für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Wenn Sie nach einer vollständigen Übersicht suchen, sind die offiziellen Quellen der BAuA der beste Anlaufpunkt. Alle aktuellen Ausgaben können Sie direkt im BAuA Regelwerk für Betriebssicherheit einsehen und herunterladen als PDF - Datei kostenlos.

Wenn Sie möchten, dass ich Ihnen bei der Planung helfe, teilen Sie mir bitte mit: Um welche Branche (BG Bau BGHW BGHM BG RCI) oder Tätigkeit geht es? Haben Sie bereits konkrete Beschwerden oder Belastungsschwerpunkte im Betrieb festgestellt? dann einfach melden -

SiFa / FaSi / SV und VET zertifizierter Trainer Drewer, Olli

 

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