Führerschein für Maschinenführer wie: Staplerführer Baggerführer Radladerfahrer Kranführer Arbeitsbühnenführer Teleskopmaschinenführer sowie Fachausweise für die Motorsägen- Freischneider Bediener - Ladungssicherungsnachweis gem. VDI 2700 a für Fahrer und Verlader usw.
Neuer Kombischein (seit 2018) als multi Befähigungsnachweis Fahrausweis Bediener Ausweis Nachweis Führerschein für die Geräteführer und mehr am Markt.
Neuer Fahrausweis Bediener Ausweis Nachweis Führerschein für die Geräteführer mit den aktuellen Deutschen Vorgaben der BG, UK des Landes, SVLFG und der DGUV drin, und keine ungültigen VDI für die DGUV drin wie z.B. ungültige VDI 2194 als Bedienerlaubnis für Krane oder Ausbildungsnachweis für Gabelstapler nach VDI 3632 und VDI 3313 usw.
Ausweis Farbe in Orange Größe Din Lang DL ist in Deutsch und Englisch gestaltet, als Befähigungsnachweis im Arbeitschutz Qualifications Lizenz Safety at Work (teilweise sogar Internationale Vorgaben drin, soweit es dazu welche gibt)
Mit Feld für Persönliche Daten des Inhabers:
Name Vorname wann und wo geboren und mit extra Feld für Nachweis der Arbeitsmedizinischen Untersuchung gemäß DGUV Grundsatz 350-001 Fahr- und Steuertätigkeiten G25, Höhentauglichkeit G41 usw.
Also nur noch ein Ausweis für die Schulungsnachweise als Bedienerlaubnis Schein für bis zu 8 vers. Schulungen.
Siehe unter Kombi- Multischein Links im Menü
Neuer Führerschein am Markt seit 2010: Für die Teleskopmaschinenführer wurde auf Kundenwunsch ein neuer Ausweis entwickelt, der die Einstufung als Kran oder Flurförderzeug berücksichtigt und der Umgang als Hebezeug mit Winde bzw. als Hubarbeitsbühne mit Arbeitskorb oder Funkfernbedienung plus Einsatz im Straßenverkehr, Arbeitskorb am Lader, Hebezeugeinsatz, Motorsägeneinsatz usw. eingetragen werden kann. (Wurde duch ganz neuen ersetzt, seit April 2016 eigener Pflicht Schulungs- Grundsatz 308-009 dazu gültig.
Dieser Fahrausweis ist auch als Sonderdruck mit Firmenlogo erhältlich (Mindestbestellmenge 500 Stück; Lieferzeit ca. 14 Tage).
Für mobile und kraftbetriebene Arbeitsgeräte ist eine schriftliche Beauftragung gem. den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (BGR) vorgeschrieben. Zu diesen Arbeitsgeräten gehören: Arbeitsgeräte: Flurförderzeuge oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Führerstand, sowie fahrende Pflegegeräte wie Aufsitzmäher- Kehrmaschine- Bohnermaschine mit Sitz od. Standplatz, mobile kraftbetriebene Krane mit Kabinensteuerung Flurbedienung oder Funkbedienung und fahrbare Hubarbeitsbühnen, Steigerwagen mit Führerstand oder Funk usw.
Die Beauftragung zum: Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufgenossenschaften Grundsätzen (BGG) nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.
Weitere Ergänzungsblätter für z. B. Beauftragungen, bzw. Protokollbücher für Sicherheitsunterweisung usw. sind gegen Aufpreis erhältlich. Desweiteren sind bei uns Zertifikate oder Urkunden für die vorgeschriebene Ausbildung der Geräteführer erhältlich für: Gabelstapler Bagger Radlader Hebebühnen Krane Motorsägenscheine Ausbildungsnachweis für die Ladungssicherung Anschlägerscheine Sicherheitspässe usw. Bei Interesse Fragen Sie uns einfach. KONTAKT
Laut OHSAS ist EU-weit bei allen Arbeitsschutzbehörden jeder Schulungsnachweis oder Fachausweis nur mit Zertifikat gültig.
(Leider machen dies viele Ausbilder falsch. In den Grundsätzen zur Schulung ist aber vorgeschrieben, dass der Fachausweis nur zusammen mit dem Zertifikat (mit Angabe der Lehrgangsdauer) seine Gültigkeit erhält und nicht der Ausweis alleine gültig ist.)
Unempfindliches Spezialpapier. Farben siehe Abbildung der Ausweise.
Format ca. 7,5 x 10,5 cm.
Mindestabnahmemenge 50 Stück.
Die Ausweise sind einfach auszufüllen mit kostenloser PDF-Formular-Vorlage am Laserdrucker, oder per Hand mit dem Kugelschreiber.
*"Steigerwagen"
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Begriff Steiger ein für Ruthmann-Produkte Hubarbeitsbühnen geschützter Markenname ist, der nicht für Fremdgeräte benutzt werden darf.
Bilder, Texte, Zertifikate, Prüfbücher, Fragebögen, Befähigungsnachweise, usw. unterliegen dem geistigen Eigentum/Copyright von O.-V. Drewer.
Bei nicht Beachtung erfolgt eine Abmahnung durch unser Anwaltsbüro.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Neue Vorschriften bzw. Überarbeitung des Regelwerkes der BG`s UK des Landes usw.
(Leider ist die Gestaltung der neuen Nummern von der DGUV / GDA nicht sehr anwenderfreundlich.) Zur Transferliste als PDF der neuen Systematik geht es hier
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0
Die Inhalte sind meistens gleich, teilweise die neuen EU Normen schon drin, aber nochnicht überall.
Neu gedruckte Ausweise werden ständig angepasst.
Hinweis:
VDI-Richtlinie 3313 Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderzeuge und VDI-Richtlinie 3632 Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern zurückgezogen.
Wie die VDI 2194 Richtlinie Auswahl und Ausbildung von Kranführern diese VDI`s werden seit 2009 / 2010 nicht mehr in den Grundsätzen der BG heute DGUV als alternative genannt.
Ausbildung und Schulung nach den DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 und Grundsatz 309-003 bisher 921, zudem ist der VDI 2194a Kranführerausweis und Fragebogen
VDI 2194 Blatt 2 Inhaltlich falsch, da dort z.B. alte BG Vorgaben drin sind, die seit Mai 2014 alle neu gemacht worden sind (Ausgabe von 2018 liegt vor bei mir).
- Verkauf nur an nachweislich geschulte und weitergebildete Ausbilder -