deutscher Mofaschein Prüfbescheinigung für Mofa zum Führen von Mofas -
Die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h ist ein deutscher Nachweis über die Befähigung zum Führen von geschwindigkeitsreduzierten Kraftfahrzeugen der Klassen L1e-B (gedrosselte Kleinkrafträder bis 25 km/h), L2e-P und L2e-U (dreirädriges Kleinkraftrad für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h) sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (klassische Mofas). Sie berechtigt außerdem zum Führen von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen wie die neuen E Roller Elektro-Scooter mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit usw.
NB Papier - ca. 200 gramm auf qm
Verkauf nur an Fahrlehrer und freie Prüfer - sowie an die Mofa AG Verkehrsleiter -
„Die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann als Träger der Mofa-Ausbildung öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen anerkennen. In diesem Fall hat der Bewerber der prüfenden Stelle eine Ausbildungsbescheinigung einer nach Satz 1 anerkannten Schule vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er an einem anerkannten Mofa-Ausbildungskurs in der Schule teilgenommen hat.“
Von dieser Regelung haben nicht alle Bundesländer Gebrauch gemacht, so dass eine als gleichwertig zur Fahrschulausbildung anerkannte Mofa-Ausbildung in der Schule nicht überall möglich ist. Den Mofakurs gibt es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Ausbildungsfahrten im Straßenverkehr dürfen nach Absatz 5 von § 5 FeV nur von Fahrlehrern durchgeführt werden; hiervon gibt es keine Ausnahmeregelung für die schulische Mofa-Ausbildung!