Fahrausweis für Flurförderzeuge wie Gabelstapler Mitgänger usw. DGUV-G 308-001

Fahrausweis FlurförderzeugeFahrausweis für Flurförderzeuge, Gabelstapler, Stapler, Schubmaststapler, Staplerschein, Gabelstaplerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für Gabelstapler wie Frontstapler, Schubmaststapler, Seitenstapler, Portalhubwagen usw.

(Für alle Staplerarten verwendbar Stand und Sitzplatz und auch für die HRG Hochregalstapler usw.)

Nicht für die Telestapler geländegängig nach dem DGUV Grundsatz 308-009 für die EN 1459 Geräte

Er ist auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Staplerschein, Gabelstaplerführerschein, Flurförderschein, usw. für Ausbildungszwecke bekannt
für alle Bauarten nach der Norm DIN EN ISO 3691 usw.

Nicht für DIN EN 1459 Teil 1 2 3 4 5 da gilt der DGUV Grundsatz 308-009 und DGUV Information 208-059

Die Farbe des Ausweises ist blau. Ein Sonderdruck z.B. in weiß ist ab 1000 Stück mit Logo möglich.

alte Ausgabe gem. BGG 925 / GUV 925 BGV D 27 TRBS 2111 Teil 4 BGI 545 BGI 603 BGI 707 usw.

Deutsche und internationale Vorgaben sind u.a.

Bedienerausweis Fahrausweis für Flurförderzeuge alle Bauarten nach der EN ISO 3691
Deutsche Vorgabe für die FFZ sprich Flurförderzeuge sind:
DGUV-V 1 und DGUV-R 100-001 DGUV-Vorschrift 68 & 70 DGUV-Information 208-004 & 208-009 & DGUV Grundsatz 308-001
und International nach der ISO OSHA 29 CFR 1910.178 Forklift license training International Powered Industrial Truck Operator License usw.

Der Führerschein bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen. Im Format zusammengefaltet ist er etwa so groß wie der alte Deutsche Personalausweis.

Der Befähigungsnachweis enthält die Möglichkeit zur Eintragung von:

  • Ausweis- bzw. Lehrgangsnummer
  • Persönliche Daten des Inhabers mit Lichtbild
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung mind. gem. der G25
  • Allgemeine Ausbildung gem. Stufe I
  • Zusatzausbildung gem. Stufe II
  • Betriebliche Ausbildung gem. Stufe III
  • Fahrauftrag bzw. Beauftragungen
  • Jährlicher Sicherheitsunterweisung bzw. die Scheinverlängerung nach max. 3 Jahren gem. EQR TRBS usw.

Beschreibung:

  • Unempfindliches NB Spezialpapier
  • Ausfüllbar mit Kugelschreiber oder per Laserdrucker als Formularvorlage
  • faltbar von hinten nach vorne auf Personalausweisgröße
  • Format ca. 10,6 cm hoch mit Faltmarkierung

Der Ausweis bestätigt die Ausbildung bzw. Schulung im Bereich der Flurförderfahrzeuge und Mitgängergeräte gem. Allgemeine Ausbildung Stufe I für z. B. Gabelstapler, sowie die Zusatzausbildung gem. der Stufe II für z.B. Schubmaststapler und andere Flurförderzeuge wie Teleskopstapler, Mitgängergeräte, Hochhubwagen, Hubwagen, Ameise, Kommissionierer, Quersitzstapler, Containerstapler, Regalstapler, Seitenstapler, aisle master schwenkmaststapler, Hochregalstapler, Portalstapler, sowie Schnellläufer oder Langläufer mit Fahrerstand und andere spezielle Gerätearten. In dem Bereich "Betriebliche Ausbildung gem. der Stufe III" muss die schriftliche Beauftragung vom Unternehmer bzw. dem Sicherheitsbeauftragten eingetragen werden.

Für mobile und kraftbetriebene Arbeitsgeräte wie Flurförderzeuge oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Führerstand, sowie fahrende Pflegegeräte wie Aufsitzmäher- Kehrmaschine- Bohnermaschine mit Sitz od. Standplatz, mobile kraftbetriebene Krane mit Kabinensteuerung Flurbedienung oder Funkbedienung und fahrbare Hubarbeitsbühnen, Steigerwagen mit Führerstand oder Funk usw. ist die schriftliche Beauftragung gem. den Berufgenossenschaftlichen Richtlinien (BGR) vorgeschrieben.

Die Beauftragung zum Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufgenossenschaften Grundsätzen (BGG) nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.

4 x 4 Merkregeln für den Gabelstaplerführer Gabelstaplerfahrer als PDF

Vorgaben seit Mai 2014 sind u. a.:

  • ArbSchG
  • BetrSichV
  • DGUV Vorschrift 1 bisher BGV A1
  • DGUV Vorschrift 68 bisherige BGV D27 DGUV Grundsatz 308-001 Flurförderzeuge alt BGG
  • GUV-G 925, BGI 545 neu DGUV Information 208-004 BGI 603 neu DGUV Information 208-009
  • alte BGI 701 BGI 707 Anbaugeräte wie Arbeitsbühnen BGI 5131 neue DGUV Information 209-075 alte ZH 1/554 ungültige VDI 3632 alte VBG 36, BGI 582 neu DGUV Information 208-006 und gültige TRBS 2111 Teil 4 usw.

Neues Schulungs-PowerPoints für die Ausbildung der Geräteführer gibt es ab 250,- €
nur mit aktiven PowerPoint nach den neusten Vorgaben der BG UK des Landes der DGUV usw. oder mit Lernvideos u. a. Filme, 20zig Fachausweise plus Pflicht Zertifikate, Fragebögen, Wissenstest, Sicherheitshefte Aushänge, Betriebanweisungen, ... für nur noch 450,- € Endpreis
(Verkauf - nur an geschulte Ausbilder)

Unsere Schulungsunterlagen kommen vom Praktiker für die neuen Praktiker und nicht vom Theoretiker Fahrlehrer oder Anwalt ganz ohne eigene Praxis zum Gerät.

Kontakt bzw. Anfrage zur Bestellung hier klicken:

Falls Sie keinen Nachweis als Zertifizierter Ausbilder haben, verkaufen wir nichts an Sie bzw. besuchen Sie erst die Pflicht Schulung/en für jeden Ausbilder z.B. hier

2,50 € pro Stück, ab einer Bestellmenge von mindestens 50 Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge wie Gabelstapler Mitgänger usw.

Ausweis für Flurförderzeuge (nicht Flurförderfahrzeuge) wie: Gabelstapler Mitgänger Fahrerstand usw. gem. DGUV-G 308-001 DGUV-V68 usw.

Fahrausweis Flurförderzeuge Fahrausweis für Flurförderzeuge, Gabelstapler, Stapler, Schubmaststapler, Staplerschein, Gabelstaplerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für Gabelstapler wie Frontstapler, Schubmaststapler, Seitenstapler, Portalhubwagen usw.

(Für alle Staplerarten verwendbar Stand und Sitzplatz und auch für die HRG Hochregalstapler usw.)

Nicht für die Telestapler geländegängig nach dem Grundsatz 308-009 für die EN 1459 Geräte - da extra Ausweis zu bekommen -

Er ist also auch als Fachausweis, Befähigungsnachweis, Staplerschein, Gabelstaplerführerschein, Flurförderschein, usw. für Ausbildungszwecke bekannt für alle Bauarten nach der Norm DIN EN ISO 3691 usw.

Nicht für DIN EN 1459 Teil 1 2 3 4 5 da gilt der DGUV Grundsatz 308-009

Die Farbe des Ausweises ist blau -

Deutsche und internationale Vorgaben sind u.a.

Bedienerausweis Fahrausweis für Flurförderzeuge alle Bauarten nach der EN ISO 3691
Deutsche Vorgabe für die FFZ sprich Flurförderzeuge sind: DGUV-V 1 und DGUV-R 100-001 DGUV-Vorschrift 68 & 70 DGUV-Information 208-004 & 208-009 & DGUV Grundsatz 308-001 und International nach der ISO OSHA 29 CFR 1910.178 Forklift license training International Powered Industrial Truck Operator License usw.

Der Ausbildungsnachweis bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen.
Im Format ist er etwa so groß wie der Personalausweis, ca. 14,5 cm hoch und ca.10,5 cm breit.

Verkauf nur an Ausbilder - mit eigen Schulungsnachweis/Erlaubnis Nachweis darüber -

Extra Feld für die Pflicht Beauftragung gem. der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 Fahrauftrag Bedienungsberechtigung die Schriftliche Beauftragung von Personen gemäß der TRBS 1116 der TRBS 2111 u. a. DGUV Vorgaben Vorschriften Informationen Regeln und Grundsätzen dazu - bei gewerblicher Nutzung -

 

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