Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen Hubsteiger usw. Arbeitsbühnen DGUV-G 308-008

Fahrausweis für Hebe- und HubarbeitsbühnenFahrausweis für Hebebühne Hubarbeitsbühne, Arbeitsbühne, Steiger, Arbeitsbühnenführerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für mobile Hebebühnen Hubarbeitsbühnen Steigerwagen* Steigerbühnen usw.

*"Steigerwagen" Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Begriff Steiger ein für Ruthmann-Produkte Hubarbeitsbühnen geschützter Markenname ist, der nicht für Fremdgeräte benutzt werden darf.

Für alle HAB FHAB Bühnenarten verwendbar nach der DIN EN 280 und ISO 16368 ISO 18878 ISO 18893 -

Er ist auch als Fachausweis Bedienerausweis für Arbeitsbühnen Hubschein, IPAF IPAL PAL Card, PlattformCard System Card, Steigerschein, Bühnenschein, Arbeitsbühnenführerschein, usw. für Ausbildungszwecke bekannt. In Deutschland erst seit April 2010 Pflicht Schulung dazu.

mewp = mobile elevating work platform, das ist die internationale Abkürzung für Hubarbeitsbühnen Operating authorization for lifting platforms and aerial working platforms BSi-ISO 18878 seit 2004

Die Farbe des Ausweises ist weiß. Ein Sonderdruck mit Logo ist ab 1000 Stück möglich.

alte Ausgabe gem. BGR 500 Kapitel 2.10 BGG 966 GUV-G 966 BGV D29 BGI 720 TRBS 2111 usw.

Deutsche und internationale Vorgaben sind u.a.

Befähigungsnachweis Fahrerausweis für Hubarbeitsbühnen nach der DI EN 280 DGUV-V 1 und DGUV-R 100-001 DGUV-V 70 DGUV-I 208-019 DGUV-R 100-500 Kap. 2.10 DGUV-G 308-008
International nach der BS ISO 18878:2004/2013 for Mobile elevating work platforms. Operator (driver) training and BS- ISO 18893: 2004/2014 Mobile elevating work platforms Safety principles, inspection, maintenance and operation ISO 16368:2003/2010 aso.

Der Führerschein bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen. Im Format zusammengefaltet ist er etwa so groß wie der alte Deutsche Personalausweis.

Der Führerschein bzw. Schulungsnachweis enthält die Möglichkeit zur Eintragung von:

  • Ausweis- bzw. Lehrgangsnummer
  • Persönliche Daten des Inhabers mit Lichtbild
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung mind. gem. der G25
  • Allgemeine Ausbildung gem. Stufe I
  • Zusatzausbildung gem. Stufe II
  • Betriebliche Ausbildung gem. Stufe III
  • Fahrauftrag bzw. Beauftragungen
  • Jährlicher Sicherheitsunterweisung bzw. die Scheinverlängerung nach max. 3 Jahren gem. der EQR TRBS usw.

Beschreibung:

  • Unempfindliches NB Spezialpapier
  • Ausfüllbar mit Kugelschreiber oder per Laserdrucker als Formularvorlage
  • faltbar von hinten nach vorne auf Personalausweisgröße
  • Format ca. 10,6 cm hoch mit Faltmarkierung

Die Ausweise sind einfach auszufüllen mit kostenloser PDF-Formular-Vorlage am Laserdrucker oder per Hand mit dem Kugelschreiber.

Der Ausweis bestätigt die Ausbildung bzw. Schulung im Bereich der mobilen Hebe- Hubarbeitsbühnen gem. Allgemeine Ausbildung BGG 966 Stufe I für z. B. Scherenbühnen, sowie die Zusatzausbildung gem. der Stufe II für z. B. Lkw-Steiger und andere Bühnen wie Hubarbeitsbühnen, Arbeitsbühnen, Lifte, Hublifte, Steiger, Steigerwagen*, Hebebühnen und andere spezielle Gerätearten. In dem Bereich "Betriebliche Ausbildung gem. der Stufe III" muss die schriftliche Beauftragung vom Unternehmer bzw. dem Sicherheitsbeauftragten eingetragen werden.

Für mobile und kraftbetriebene Arbeitsgeräte wie Flurförderfahrzeuge oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Führerstand, sowie fahrende Pflegegeräte wie Aufsitzmäher-, Kehrmaschine, - Bohnermaschine mit Sitz od. Standplatz, mobile kraftbetriebene Krane mit Kabinensteuerung Flurbedienung oder Funkbedienung und fahrbare Hubarbeitsbühnen, Steigerwagen mit Führerstand oder Funk usw. ist die schriftliche Beauftragung gem. den Berufgenossenschaftlichen Richtlinien (BGR) vorgeschrieben.

Die Beauftragung zum Führen - Fahren - Steuern - Bedienen - der aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von schriftlichen Beauftragungen für das Fahr- und Steuerpersonal in Betrieben durch den Unternehmer oder Sicherheitsbeauftragten somit auch rechtlich geregelt, da gem. den Berufgenossenschaften Grundsätzen (BGG) nur ein/e ausgebildet/e - geschulte/r und beauftragte/r Mitarbeiter/in derartige Arbeitsmaschinen bzw. Geräte führen - fahren - steuern oder bedienen darf.

4 x 4 Merkregeln für Hubarbeitsbühnen Arbeitsbühnen Hubsteigerwagen als PDF

Vorgaben seit Mai 2014 sind u. a.:

  • ArbSchG
  • BetrSichV
  • DGUV 1 bisher BGV A1
  • DGUV Vorschrift 70 bisher BGV D 29
  • DGUV Regel 100-500 bisher BGR 500 Kapitel 2.10, BGG
  • GUV-G 966 neuer DGUV Grundsatz 308-008 BGI 720 neue DGUV Information 208-019
  • BGI 5131 neue DGUV Information 209-075 und BSi - ISO 18878 – 2004 für International geschult
  • Plus PSA BGR/GUV-R 198 neue DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und die BGR/GUV-R 199 neue DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
  • PSA BGR/GUV-R 198 neue DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
  • BGR/GUV-R 199 neue DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen

Neues Schulungs-PowerPoints für die Ausbildung der Geräteführer gibt es ab 250,- €
nur mit aktiven PowerPoint nach den neusten Vorgaben der BG UK des Landes der DGUV usw. oder mit Lernvideos u. a. Filme, 20zig Fachausweise plus Pflicht Zertifikate, Fragebögen, Wissenstest, Sicherheitshefte Aushänge, Betriebanweisungen, ... für nur noch 450,- € Endpreis
(Verkauf - nur an geschulte Ausbilder)

Unsere Schulungsunterlagen kommen vom Praktiker für die neuen Praktiker und nicht vom Theoretiker Fahrlehrer oder Anwalt ganz ohne eigene Praxis zum Gerät.

Kontakt bzw. Anfrage zur Bestellung hier klicken:

Falls Sie keinen Nachweis als Zertifizierter Ausbilder haben, verkaufen wir nichts an Sie bzw. besuchen Sie erst die Pflicht Schulung/en für jeden Ausbilder z.B. hier

2,50 € pro Stück, ab einer Bestellmenge von mindestens 50 Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen

Ausweis für Hubarbeitsbühnen Hubsteiger usw. Arbeitsbühnen nach DGUV-G 308-008 DGUV-I 208-019 DGUV-R 100-500 Kap. 2.10 usw.

Fahrausweis für Hebe- und HubarbeitsbühnenFahrausweis für Hebebühne Hubarbeitsbühne, Arbeitsbühne, Steiger, Arbeitsbühnenführerschein

Blanko Bedienerausweis Führerschein für mobile Hebebühnen Hubarbeitsbühnen Steigerwagen* Steigerbühnen usw.

*"Steigerwagen"

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Begriff Steiger ein für Ruthmann-Produkte Hubarbeitsbühnen geschützter Markenname ist, der nicht für Fremdgeräte benutzt werden darf.

Für alle HAB FHAB Bühnenarten verwendbar nach der DIN EN 280 und ISO 16368 ISO 18878 ISO 18893 usw.

Er ist auch als Fachausweis Bedienerausweis für Arbeitsbühnen Hubschein, IPAF IPAL PAL Card, PlattformCard System Card, Steigerschein, Bühnenschein, Arbeitsbühnenführerschein, usw. für Ausbildungszwecke bekannt. In Deutschland erst seit April 2010 Pflicht zur Schulung dazu.

mewp = mobile elevating work platform, das ist die internationale Abkürzung für Hubarbeitsbühnen Operating authorization for lifting platforms and aerial working platforms BSi ISO 18878 seit 2004 laufend geändert worden -

Die Farbe des Ausweises ist weiß -

Deutsche und internationale Vorgaben sind u.a.

Befähigungsnachweis Fahrerausweis für Hubarbeitsbühnen nach der EN 280 DGUV-V 1 und DGUV-R 100-001 DGUV-V 70 DGUV-I 208-019 DGUV-G 308-008 International nach der BS ISO 18878:2004/2013 for Mobile elevating work platforms. Operator (driver) training and BS- ISO 18893: 2004/2014 Mobile elevating work platforms Safety principles, inspection, maintenance and operation ISO 16368:2003/2010 aso.

Der Ausbildungsnachweis bzw. Schulungsnachweis enthält keine Eintragungen.
Im Format ist er etwa so groß wie der Personalausweis, ca. 14,5 cm hoch und ca.10,5 cm breit.

Verkauf nur an Ausbilder - mit eigen Schulungsnachweis/Erlaubnis Nachweis darüber -

Extra Feld für die Pflicht Beauftragung gem. der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 Fahrauftrag Bedienungsberechtigung die Schriftliche Beauftragung von Personen gemäß der TRBS 1116 der TRBS 2111 u. a. DGUV Vorgaben Vorschriften Informationen Regeln und Grundsätzen dazu - bei gewerblicher Nutzung -

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