Kontrolleure der BG usw. drücken die Augen zu

Wer echte Arbeitssicherheit sucht (gibt es ja leider nicht zu 99% in Deutschland) findet sie hier beim Ketzer Olli -

kein Dekra TÜV Fahrlehrer usw. mist bitte - und auch kein SCC / SCP / CCNSG / ACE Schwachsinn -

Siehe auch Bericht Staatsversagen Deutschland Arbeitsschutz -

mangels gescheite Kontrolle und schlecht ausgebildete Kontrolleure ...-

Mehr dazu nur nach einen persönlichen Gespräch, vor Ort in Ense Höingen -

(aus Stuttgarter Zeitung mit Ergänzungen von mir und R. Blesse)

Kranführer, Staplerfahrer, Hubarbeitsbühnenbediener und Baumaschinen-Lenker haben oft nicht die erforderliche Ausbildung.

Leider werden immer wieder falsche Aussagen von Angestellten bzw. Aufsichtspersonen oder auch Aufsichtsbeamten AB Technischer Aufsichtsbeamte TAB der Unfallkassen gemacht, dass z.B. Landwirte die Ausbildungen und Schulungen nicht absolvieren müssen, da die DGUV Grundsätze Regeln Vorschriften usw. für Land- und Forstbetriebe oder Einzelunternehmer ohne Aushilfen oder Angestellte hier nicht gelten. Diese Aussagen werden fast nur mündlich per Telefon und nicht rechtlich sicher per Mail mit Name, Abteilung der Unfallkasse usw. gemacht. Viel Spaß dann nach einen Unfall.

Eine Schulungspflicht und UVV-Prüfungspflicht besteht auch für alle Landwirte und Einzelunternehmer. Dieses wird  unter anderem durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung kurz DGUV (alt: Hauptverband der BG HVBG, Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften) und durch die Unfallkassen des Landes sowie über der SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (alte LSV Gartenbau BG) gelehrt.

Auf Baustellen und in kleinen Firmen im Land geht es häufig gefährlich zu, denn Kranführer und Baumaschinen-Lenker haben oft nicht die notwendige Ausbildung einschließlich Nachweis zum Führen der schweren Maschinen. Unternehmer/Beautragte und Arbeiter begründen dies - hinter vorgehaltener Hand - mit Kostengründen.

Es gibt kaum eine Baustelle, auf der kein Kran steht. Ausladungen von bis zu 50 Metern sind keine Seltenheit und die Lasten werden oft auf abenteuerliche Weise über Straßen und Gehwege geschwenkt. Einen Bagger mit 20 Tonnen Gewicht wird auch mal von einem Lehrling gesteuert, der gerade erst seinen Autoführerschein bestanden hat.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG) weisen darauf hin, dass der Unternehmer für die Auswahl und Unterweisung der Mitarbeiter am schweren Gerät verantwortlich ist. Er muss prüfen, ob die entsprechende Qualifikation erworben wurde (siehe auch VBG 40 §30 sowie BGV A1 und Kombinations-Maschinen). Zudem hat der Arbeitgeber die Arbeiter mindestens einmal jährlich über die Gefahren ihrer Arbeit zu unterwiesen (siehe auch Arbeitsschutzgesetz sowie BGV A1).

Die Unfallverhütungsvorschriften sind Verordnungen gleichzusetzen, bei deren Nichtbeachtungen ein Bußgeld droht.

Das interessiert aber anscheinend nur wenige in der Branche. Insider behaupten, dass bis zu 85% der Beschäftigten die von den Berufsgenossenschaften geforderten Nachweise für Erdbaumaschinen und Krane nicht besäßen.Das Gewerbeaufsichtsamt in ..., das auf Baustellen die Arbeiter überprüft, wollte diese Zahl nicht bestätigen. Es räumt aber ein, dass schon zahlreiche Revisionsschreiben und Verwarnungen ausgesprochen wurden. ,,Da gibt es viel Handlungsbedarf“, sagt der Sachgebietsleiter Hr.... Konkrete Zahlen nennt er nicht.

Beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) in Sankt Augustin (heute die DGUV) räumt der Technische Aufsichtsbeamte (TB) von der Zentrale für Sicherheit und Gesundheit ein, dass nach seiner Einschätzung nur jeder siebte Arbeiter den entsprechenden Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis für die Baugeräte habe. Schuld daran seien die Bauunternehmer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen würden. Für mehr Kontrollen fehlten der Baugenossenschaft aber die Mitarbeiter. Dagegen ist aus der Baubranche aber zu hören, dass sich die BG nicht mit den Arbeitgebern anlegen wolle, die hohe Beiträge zur Unfallversicherung abführen müssen. Der Stuttgarter Zeitung, die diesen Artikel veröffentlichte, erklärt, dass ihnen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass manche BG den Firmen entgegenkommt. Während der HVBG für Turmdrehkrane einen zehn- bis 15tägigen Lehrgang mit abschließender Prüfung vorschreibt, (verkürzt mind. 5 Tage).

Stellt z.B. die Württembergische Bauberufsgenossenschaft Bescheinigungen aus, auf denen zu lesen steht, dass Herr Sowieso ,,an einem zweitägigen Kran Lehrgang erfolgreich teilgenommen hat“.

Die Bauberufsgenossenschaft Hannover teilte einer schwäbischen Firma schriftlich mit, dass sie einem Kranführer mit einer praktischen Berufserfahrung von fünf Jahren die entsprechende Befähigung ausstellen dürfe, ohne die vorgeschriebene Prüfung, die immerhin bis zu 100 Fragen beinhaltet. (Das habe ich dann auch gemacht mit ca. 130 Mitarbeitern)

Und diese Fragen (beim Bagger sind es ca. 60, beim Stapler bis 50) gibt es fast nur in deutscher Sprache.

Da fragt sich mancher, wie die ausländischen Arbeiter die schwierigen Fragen lesen und verstehen können.

Immerhin haben im Land mehr als die hälfte aller Bauarbeiter einen ausländischen Pass. ,,Viele bringen einen entsprechenden Nachweis aus ihrem Heimatland mit“, kontert ein TB vom HVBG.

Auf die Verkürzung der Ausbildungszeiten und den Befähigungsnachweis ohne Prüfung angesprochen, meint er, dass dies in Einzelfällen möglich sei.

Normal ist für Erdbaumaschinen BGR 500 2.12 alte VBG 40 mind. 2 Tage, keine Verkürzung erlaubt, Flurförderzeuge gleich Stapler BGG 925 mind. 2 Tage Verkürzung teilweise erlaubt auf 1 Tag bei Geräte ohne Hub z.B. und Hubarbeitsbühnen BGG 966 mind. 1 Tag, Krane BGV D6 je nach Kranart BGG 921 1-20 Tage, Verkürzung teilweise erlaubt.

Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk (UVV BGV BGR BGI TRBS usw.) von der DGUV alt HVBG (fast auf den neusten Stand)

Neue Vorschriften bzw. Überarbeitung des Regelwerkes der BG`s UK des Landes usw.
Leider nicht sehr Anwenderfreundliche gestaltung der neuen Nummern von der DGUV / GDA. Zur Transferliste als PDF der neuen Systematik geht es hier:

  • http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0
  • DGUV Grundsatz 309-003 Krane HBZ alte BGG / GUV-G 921
  • DGUV Grundsatz 308-001 Flurförderzeuge FFZ alte BGG / GUV-G 925
  • DGUV Grundsatz 308-008 Hubarbeitsbühnen HAB alte BGG / GUV-G 966
  • DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100 - 500 alt BGR 500 Kapitel 2.12 (alte VBG 40) EBM

Kein Wunder also, dass viele Unternehmer aus Zeit- und Kostengründen auf Befähigungsnachweise und Ausbildung verzichten. Sie wissen, dass die Polizei diese Art von Führerschein (Stapler-Bagger-Kranschein) nicht überprüfen darf.

Dies bleibt den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht vorbehalten.

Wird ein Kranführer ohne Papiere erwischt, werden er und sein Arbeitgeber erst einmal aufgefordert, die entsprechende Qualifikation zu erwerben. Geschieht dies nicht, folgt eine kostenfreie Verwarnung. Erst beim dritten mal wird dann ein Bußgeldbescheid fällig.
Nur bei einen Arbeitsunfall gibt es sofort Bußgelder und Sanktionen.

Muss den erst immer was passieren, bevor der Unternehmer oder der Beauftragte für Arbeitssicherheit (SiFa) die Leute in die Schulungen schickt? Nachher ist meistens zu spät.

Ob Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 Arbeitsmanagementnorm‎ BS OHSAS 18001 neu IS0 45001 Six Sigma Prozessverbesserung Japan die Kaizen Methode die Kraft der kleinen Schritte konsequentes Innovationsmanagement oder andere ASM Arbeitsschutzmanagement SmS Sicher mit System QAS Qualitäts- Arbeitsschutz usw. Managementsysteme - nichts ist perfekt, aber wir geben unser bestes –

Am schlechtes überwacht wird für Job Center und Arbeitsamt neu Agentur für Arbeit die Zertifizierten Witz Maßnahmen wo sehr häufig Trainer / Ausbilder Tätig sind die gar keine eigenen Nachweise dazu haben, meistens sogar die normalen Fahrlehrer für Pkw Lkw Bus usw.

Wollen dann bei uns im Shop Ausweise Power Points usw. bestellen, nein danke so wie IAG-Lehre Witz einfach hinschreiben und schon hat man ein Stempel und Zertifikat das man nach deren Lehre Schulen darf. machen sehr viele Mitarbeiter von Verleihfirmen, Arbeitssicherheitsbüros, und andere Anbieter.

Beispiele: 28 Jahre bis vor kurzen Student dann Ing. abgeschlossen, schult Stapler, Bagger, Krane, Telestapler usw. (woher die mind. 2 Jahre Erfahrung je Gerätebauart, kam aus Arzt Haushalt. Oder Landwirt nur Geselle ohne Eignungsprüfung da ja kein Meister ist, schult bei so einer Landwirtschaftlichen Lehranstalt. Mitarbeiter der ZÜS machen das auch, und haben in Ihren Lebenslauf keine Nachweise im Umgang mit diesen und anderen Geräten machen UVV-Prüfungen, Unterweisungen, Schulungen usw. Antwort meistens bei denen; wir arbeiten bei einer Zugelassen Überwachungsstelle – ha wo steht das das die das automatisch dürfen – nirgendwo bisher gefunden – und nie eine Antwort dazu bekommen ob vom BMAS BuAU oder sonst wenn vom Staatsapparat.

Soll mir mal der TÜV die Dekra die GTÜ der KÜS usw. zeigen. Wer wann wo das erlaubt hat.

That's Life??? ja leider sehr stark hier in Deutschland.

Und das der Deutsche Arbeitsschutz im EU vergleich nur auf dem 3 letzten Platz liegt, liegt nicht nur an der fehlenden oder mangelnden Kontrolle, sondern auch sehr häufig am mangelnden Fachwissen der Aussichtspersonen und Technischen Aussichtsbeamten bei der BG, UK des Landes, SVLFG, Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht, Bezirksregierung usw. wie sonst können viele andere Mitglieder der EU besser bis deutlich besser sein.

Hier ein Bericht zum schlechten Deutschen Arbeitsschutz nur Platz 26 von 28 Mitgliedern in der EU - Ungarn und Bulgarien schlechter als wir - alle andern besser -

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/arbeitsschutz-video-100.html

Falsche Schulungen gang und gäbe.

Leider hören wir sehr häufig, dass unsere Kunden aus Kostengründen die günstigste Variante, Mitarbeiter auszubilden, wählen.

So werden Staplerlehrgänge leider schon länger als 3-4 Std. Schulung angeboten, und nicht mind. 2 Tage (20 UE a 45min.)

Leider machen aber immer mehr so ein Schmu mit den Schulungen.

Die Notwendigkeit zur Ausbildung der Hubarbeitsbühnenbediener wurde im Jahre 2012 von den Kreis Handwerkskammern per Rundschreiben bekräftigt, so ist die Pflicht zur Schulung nach der BGG 966 bzw. GUV-G 966 schon seit April 2010 eine Pflichtschulung.

Größere Handwerksbetriebe aus unserem Kundenstamm bzw. unseren Einzuggebiet waren aus Kostengründen zu alternativen zu dem von uns angebotenem Schulungsprogramm ausgewichen. Im Anschluss wurden wir belächelt, da die Firma XY für diesen Bereich in ca. 3-4 Std. Lehrprogramm ohne Maschine für die Praxis angeboten wurden.

Oder Pauschalschulungen für 15 / 20 und mehr Mitarbeiter und der gleichen auch in der kurzen Zeit (max. nur 12 Pers. pro Trainer).

Aber auch die grüne oder der blaue Prüf xXY Firma ist dabei, so macht Sie auch Schulungen nur in Theorie in ca. 4 -5 Std. auch nachweislich mit Anfängern so, und natürlich ist auch da die Gruppengröße über 12 Personen und nicht max. 12 Teilnehmer wie die BGG 966 und auch die BGG 925 fordert.

Und was macht die BG ??? NICHTS

NaJa ein Bericht haben die gemacht, hier über Staplerschein halber Tag und eine
Warnung der BG HM vor Tageslehrgänge am Stapler die leider gang und gäbe sind wie bei Kranen Bagger Radlader usw.

http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/flurfoerderzeuge.html

Kranschein Baggerschein Radladerschein Motorsägenschein usw. ist kein Gesetz in Deutschland. 

Staplerschein rechtlich nicht verbindlich sagt auch die DGUV Test AFFZ.

Der DGUV Grundsatz Nr. 308-001 ist für die Gestaltung der Ausbildung rechtlich nicht verbindlich.

siehe hier den Wortlaut dazu: Zertifizierte/r Ausbilder/-in von Flurförderzeugfahrern/-innen

https://www.dguv.de/medien/fb-handelundlogistik/pdf-dokumente/affz_gs-hl.pdf

Also die DGUV empfiehlt einen Umfang von mindestens 20 Lerneinheiten á 45 Minuten. In Schulungen mit einer Dauer von nur einem Tag lässt sich dieser Wissensumfang kaum erschöpfend behandeln. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine Empfehlung und nicht um eine rechtsverbindliche Vorschrift, sodass kürze Kurse rechtlich zulässig sind. Ah was denn nun 2-3 Stunden oder doch länger.

Staplerschein für Mitgänger Flurförderzeug lt. VDI und Presse falsche Aussage:

künftig ist für Bediener von Mitgänger Flurförderzeuge auch ein sogenannter Staplerschein notwendig laut der VDI Richtlinie 3313 müssen Fahrer von Sitz-, Stand- und Mitgänger Flurförderzeugen einen Staplerschein besitzen.

VDI und Presse mal wieder falsch Aussage im Umlauf -
angebliche Schulungs Pflicht für Mitgänger sprich Ameisen geplant.

Lt. DGUV Fachbereiche BGHM und BGHW ist das nicht geplant, zudem sind ja die beiden VDI Vorgaben für Stapler und Krane seit 2009/2010 ungültig erklärt worden vom den DGUV Fachbereichen für FFZ der BGHM und BGHW usw.

VDI-Richtlinie 3313 Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderzeuge und VDI-Richtlinie 3632 Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern zurückgezogen worden.
Wie die VDI 2194 Richtlinie Auswahl und Ausbildung von Kranführern diese VDI`s werden seit 2009 / 2010 nicht mehr in den Grundsätzen der BG heute DGUV als alternative Schulung genannt. Ausbildung und Schulung nach den DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 und Grundsatz 309-003 bisher 921, zudem ist der VDI 2194a Kranführerausweis und Fragebogen VDI 2194 Blatt 2 Inhaltlich falsch, da dort z.B. alte BG Vorgaben drin sind, die seit Mai 2014 alle neu gemacht worden sind (Ausgabe von 2018 liegt vor bei uns zum zeigen). Zudem ist nicht der Ausweis Pflicht als angeblicher Schulungsnachweis, sondern nur das Zertifikat zur Schulung mit Vorgaben und Dauer der Ausbildung dazu.

ZUMBau soll heißen Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft.
Lt. eigener Aussage der ZUMBau tritt Sie für ein einheitliches, hohes Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden sollen.
Komisch nur das die da keine Vorschriften, Regeln, Grundsätze usw. nennen und auch keine Normen für die Maschinen.  - Zudem werden die Kurs da auch noch falsch Dokumentiert, ohne Zertifikat kein Hinweis auf Pflicht WB usw. - Wahrscheinlich haben da die Ausbilder selber auch keine VK von mind. 2-4 Jahren aus diesen Bereich wie bei sehr vielen Anbietern hier in der BRiD leider.

Also Vorsicht vor Ausbilder od. Trainer die nach alten Richtlinien (oder ohne Vorgaben) wie z.B.:
VBG 12a DIN 15140 VDI 3632 VDI 3313 ZH1/554 VBG 40 VGB 9 und 9a VBG 14 VBG 36 usw. schulen. Diese Personen sind nicht Aufgefrischt und dürfen nach den Grundsätzen daher keine Schulungen mehr anbieten (Mangelhafte Ausbildung gleich Ausbilder Haftung). Auch dürfen keine Betriebsfremden Personen in Schulungen beim Kunden mitgenommen werden, da besteht z.B. bei einen Unfall in der Schulung keine Haftung seitens der BG UK und Firmen Haftpflicht. Viele Ausbilder sind mangelhaft geschult oder gar nicht ausgebildet also als selbsternannter Ausbilder unseriös auf den Markt der Arbeitssicherheit als Möchtegern Ausbilder unterwegs hier in der BRD.

Da es leider sehr viele selbsternannte Ausbilder gibt, z.B. hab ja Meisterbrief - oder AdA Schein IHK - Fahrlehrer aller Klassen - Teilweise Beauftragte Dozenten oder Trainer von den blauen oder grünen Prüforganisationen - Schulen des Volkes - Landwirtschaftsschulen und Gartenbauschulen - und sogar von den Geräte Herstellern selber - und der OBER HAMMER bei uns in der Nähe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Ing. Grad sogar macht ohne Ausbildereignung Schulungen empfehlen wir Ihnen vor Buchung einer Schulung, lassen Sie sich z.B. das Ausbilderzertifikat der BG für die Geräteart oder Anerkennung der Bezirksregierung zeigen das er geprüfter Ausbilder für z.B. Stapler Bagger Krane Motorsägen usw. ist und kein ungeprüfter, eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder AZWV AZAV AVGS usw. reicht nicht aus um Geräteführer zu schulen da auch viele Auditoren die Augen zu machen - gegen Geld ist fast jeder Käuflich - Meyer Lansky

Vorsicht vor angeblichen anerkannten online Turmdrehkranscheinen der Firma aus Gummersbach oder Neuss Kranschulungen online oder auch von Köing Krane Tageskurse dazu oder aus Berlin im Auftrag der HWK sogar von einen Kransachverständigen mit BG-Z Nummer ein Kran Service aus Köln für die IHK Rheinland und viele mehr - die sind alle nicht nach dem Grundsatz für die TDK Turmdrehkrane abgehalten und dokumentiert worden - mehr nur vor Ort nach einen persönlichen Gespräch wie sie über dem Tisch gezogen worden sind - sprich betrogen wurden -
Vorsicht also vor Kranführerscheinen TDK obendreher und untendreher, die an nur in 3-4 Std. an 1 Tag absolviert werden sogar ohne Praxis usw.

Turmdrehkranschulung 10 bis 15 Tage verkürzte Schulung nur mit Erlaubnis der Zuständigen BG z.B. BG Bau oder BGHM, dann mind. 40 UE a 45 min. sonst ungültig der Kranschein dazu. - siehe auch den Kran Grundsatz DGUV-G 309-003 dazu unter Punkt 3.1 und 3.4 und 4.1 und 4.2 bei schulungen für die TDK ist die BG ...-

Lustige ungültige Nachweise gibt es viele, wie vom Bildungszentrum Clemens aus Dortmund Radlader mit Euro Steuerung wieder so ein Beispiel wie mit AZAV Zertifizierung Geld verdient wird und Inhaltlich Mist ist, zudem die selber im Lebenslauf damit nie gearbeitet haben mit diesen Geräten, das sind meisten die Fahrlehrer Kurse für das Job Center oder Arbeitsamt wie auch Move on TÜV Dekra Deula System Lift und zu viele andere Bildungsträger und auch viele Hersteller wie Linde Jungheinrich Sennebogen Liebherr Class Bröcker usw. die gem. den DGUV Vorgaben zum Ausbilder selber keine 2-4 Jahre eigene Vorkenntnisse zum Gerät haben und noch Inhaltlich Falsche Schulungsnachweise ausstellen mit alten Vorgaben oder die es nicht gibt wie bei LTS Fröndenberg usw. Urkunden statt Zertifikate oder lebenslang gültig (TRBS 1116 lesen) …

Heute wieder so ein Mist bekommen -

IPAF Pal Card ist in Deutschland gar nicht gültig - da nicht nach den DGUV Vorgaben da geschult wird - zudem auch nicht nach der ISO 18878 Inhaltlich viel zu kurz Gruppe A & B Bühnen über 2 Tage mit PSAgA in der Hubarbeitsbühne - auch die falsche Aussage in Deutschland lebenslang gültig ist ober falsch usw. - zudem beim IPAF-Zertifikat auch noch krasse Schreibfehler usw. drauf -

ebenso der staplerschein ist auch ohne ein Zertifikat dazu nicht rechtsgültig - und auch zu kurz nur 1 Tag - mind. 15 UE bei Vorkenntnisse - sonst 20 bis 32 UE - und die regelmäßige Weiterbildung fehlt nach der TRBS 2111 und neue TRBS 1116 usw.  - darf auch nur noch durch einen Ausbilder dazu gemacht werden -

und wo ist der Baumaschinen Nachweis? Auch schon mehr als 20 Jahre Pflicht zur Schulung und nicht ober falsche Aussage - bei uns gilt das Bergbaurecht - da lacht sogar der Fachbereich der DGUV -

Wenn das bei euch so Arbeitssicherheit sein soll dann ist das keine -

Mit Gruß und habe die Ehre Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

als LTD haften wir nur bis 10 Pfund nach Englischen / Irischen Recht wegen den Abmahnungen